Garantie und Gewährleistungen

>> Fahrzeugfolierung <<

BIOXYD vergibt 24 Monate Garantie auf sämtliche Folienverlegungen, sofern die Folie durch uns beschafft

wurde. Dies gilt nur für fabrikweise, originallackierte Fahrzeuge. Ebenso können wir nur durch uns beschaffte Folien gewähren, dass sich diese innerhalb der Funktionszeit rückstandsfrei und ohne Beschädigungen des Lackes
entfernen lassen. Hierbei ist aber zu beachten, das die Neutralisation nur durch uns durchzuführen ist.

Da es bei nicht sachgemäßer Entfernung der Folien zu Lackbeschädigungen kommen kann.

Für nachlackierte Fahrzeuge / Fahrzeugteile kann keine Garantie übernommen werden (Dieses gilt insbesondere bei der Neutralisierung bzw. Folienentfernung der Fahrzeuge/ Fahrzeugteile).

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag nach der Fahrzeugfolierung durch BIOXYD.

BIOXYD verpflichtet sich, beschichtete Teile, die infolge eines nachgewiesenen Fabrikationsfehlers, Materialfehlers oder Beschichtungsfehlers abgelöst sind, innerhalb der Garantiezeit entweder kostenlos zu ersetzen oder nachzubessern.

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, besonders solche auf Minderung, Wandlung, oder Schadenersatz, auch Verdienstausfälle jeglicher Art.

Falls an einem Fahrzeug etwas ausgebessert werden soll, wird dies nur in unserer Werkstatt / Halle durchgeführt, der Grund hierfür sind versicherungstechnische Aspekte. Wird ausdrücklich auf Kundenwunsch in fremden Hallen oder Bereichen foliert entfällt jegliche Gewähr bei Verursachung eines Schadens am Fahrzeug durch Material oder Mitarbeiter, ausgeschlossen sind grob fahrlässige Handlungen.

Die Garantie erstreckt sich nicht auf folgende Fälle:

  • Schäden und Fehler durch Einwirkung höherer Gewalt.
  • Beschädigungen oder sonstige Mängel, die nicht auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind.
  • Folgeschäden durch Versäumnis der Pflege gemäß Pflegeanweisung.
  • Verschleiß Schäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung. Lackschäden nach dem Entfernen der Autofolie an nachlackierten Fahrzeugteilen, sowie an diversen Kunststoffteilen, die werkseitig mit fetthaltiger strukturierter Kunststoffoberfläche hergestellt werden.

Im Rahmen einer kompletten Fahrzeugfolierung werden sämtliche Typenbezeichnungen am zu folierenden Fahrzeug durch uns entfernt. Diese (soweit sie geklebt sind) werden nicht wieder angebracht.
Ein nachträgliches Anbringen der Typenbezeichnungen kann zu Beschädigungen sowohl an der Folie als auch am Lack führen (Klebstoff).

Zusammenfassung der Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist auf Waren und auf durchgeführte Arbeiten an Fahrzeugen beträgt 12 Monate
ab dem Zeitpunkt der Abnahme. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Bei der Übergabe beklebter Kfz muss eine Mängelanzeige sofort bei der Abnahme vermerkt werden.
Tritt der Mangel erst später auf, muss er uns in Textform innerhalb von 3 Tagen nach dem Auftreten mitgeteilt werden. Im Gewährleistungsfalle beschränken sich die Rechte des Auftraggebers zunächst auf Nachbesserung. Erst wenn 2 Nachbesserungen scheitern, ist der Auftraggeber zur Minderung berechtigt. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Käufer Änderungen oder Instandsetzungen ohne vorherige Zustimmung von BIOXYD vorgenommen oder veranlasst hat. Bei durch den Kunden selbst angelieferten Folien übernimmt BIOXYD keine Gewähr für dauerhafte Haftung und Ablösbarkeit. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Technische Angaben beruhen ausschließlich auf Herstellerangaben. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.

Hille, Januar 2023